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Der EU-Heimtierausweis
Seit Oktober 2004 ist der EU-Heimtierausweis in Kraft getreten, wodurch in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen gelten. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 durch Tätowierung gekennzeichnet sein. Beim Grenzübertritt muss der neue, einheitlich gestaltete Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht. Weitere Impfungen, wie z.B. Staupe, Parvovirose, Katzenseuche und -schnupfen, werden offiziell nicht mehr verlangt, sind aber für die Gesundheit Ihres Tieres auch weiterhin ganz wichtig. Lassen Sie sich daher von Ihrem Tierarzt über einen umfassenden Impfschutz im In- und Ausland beraten. Keinen Ausweis hingegen benötigen Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel oder auch exotische Haustiere wie Schlangen und Spinnen (bei den Exoten ist allerdings die CITES-Bescheinigung Pflicht!). Auch wenn seit Oktober 2004 der blaue Heimtierausweis mit dem europäischen Sternenbanner für Reisen in der EU seine Gültigkeit erhält, dürfen Tiere, die vor Oktober 2004 ihre jährliche Wiederholungsimpfung für Tollwut etc. erhalten haben, noch bis Oktober 2005 mit ihrem bisherigen Impfpass reisen. Denken Sie bei der nächsten Impfung aber daran, sich nun den neuen EU-Heimtierpass ausstellen und die Impfung darin eintragen zu lassen, falls Sie mit Ihrem Tier ins Ausland reisen möchten. Neben Angaben über den Besitzer findet sich in dem Ausweis Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Angaben zu Farbe und Typ des Haarkleides des Tieres und die Möglichkeit eines Fotos. Außerdem müssen die Tiere zur Identifizierung einen Mikrochip oder eine Tätowierung tragen, deren Daten ebenfalls im Pass vermerkt werden. Die Regelungen zum Heimtierausweis gelten grundsätzlich
für den privaten Reiseverkehr wie auch für den Handel zwischen
Mitgliedstaaten der EU. Irland, Schweden und das vereinte Königreich
dürfen noch für eine Übergangszeit von mindestens fünf
Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwutschutz
(Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen über
die Behandlung gegen Bandwürmer und gegebenenfalls Zeckenbefall beibehalten.
Bei Fragen zu den derzeitig aktuellen Einreisebestimmungen in Ihr Urlaubsland können Sie sich an Ihren Tierarzt, den Amtstierarzt, das zuständige Konsulat oder den ADAC wenden. |