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Haustierkennzeichnung
per Mikrochip Seit über 20 Jahren werden unsere Hunde und Katzen
mittlerweile durch Tätowierung (Ohr, Innenschenkel und in seltenen
Fällen im Bauchbereich) oder ähnliche Verfahren kenntlich gemacht
und anschließend bei einem Haustierzentralregister - zwecks Rückvermittlung
im Verlustfall - registriert. Ein Anruf bei der Datenbank genügt und der Besitzer
ist innerhalb von Minuten ermittelt. Dies gilt auch für einen Tierverlust
im Ausland, denn Transponder und Datenbänke sind mittlerweile international.
Da der Nummerncode des Mikrochips einmalig ist, ist diese Art der eindeutigen
Kennzeichnung auch z.B. für Zuchtzwecke oder sportliche Wettkämpfe
eine große Hilfe - Manipulationen werden unmöglich. Technisch
gesehen ist der Transponder ein kleiner Chip, versehen mit einem passiven
Sender, der durch das Magnetfeld eines Lesegerätes aktiviert wird
und daraufhin seinen spezifischen Code aussendet. Der Transponder strahlt
also nicht - entgegen der Meinung einiger skeptischer Tierhalter - kontinuierlich
ein Signal aus, sondern wird nur bei Bedarf aktiviert. Umgeben wird der
Mikrochip und Sender von einer biokompatiblen Quarzhülle, die normalerweise
problemlos im Gewebe des Tieres verwächst. In Belgien und Dänemark ist eine solche Haustierkennzeichnung mittlerweile sogar Pflicht, in die skandinavischen Länder wird eine Einreise von Tieren nur mit einer eindeutigen Kennzeichnung gestattet und auch Großbritannien hat sich dieser Entwicklung angeschlossen und fordert die elektronische Markierung für die Einfuhr von Haustieren, was die Grenzformalitäten erheblich erleichtert. Trotz aller Vorteile, gibt es immer noch Vorbehalte bei Tierbesitzern, die befürchten, der Transponder könne beim Auffinden des Tieres nicht entdeckt werden. Aber alle größeren Tierheime und auch immer mehr Tierärzte besitzen ein Chip-Lesegerät und wenden es natürlich bei Fundtieren auch an. Außerdem gibt es Halsbandanhänger mit dem Hinweis "Ich bin mikrochip-registriert!" oder "Ich bin registriert bei...!". Die Registrierung bei einem Haustierzentralregister ist natürlich Voraussetzung für eine erfolgreiche Rückvermittlung im Notfall und darf nach der Kennzeichnung auf keinen Fall vergessen werden. Fragen sie ihren Tierarzt: Er berät sie gern,
kann ihr Tier jederzeit chippen und wird ihnen auch bei den Registrierungsformalitäten
behilflich sein. |